Geschäftskonto
Um den Ablauf täglich anfallender Geschäftsaktivitäten in Deutschland schnell und problemlos gewährleisten zu können, empfiehlt es sich ein Geschäftskonto in Deutschland zu führen.
Die meisten international tätigen Banken sind in Deutschland direkt oder über Partner vertreten. Konten können auch in ausländischen Währungen geführt werden.
Die erforderlichen Unterlagen für die Eröffnung eines Geschäftskontos hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. In jedem Fall wird neben einem gültigen Personaldokument der Gesellschafter grundsätzlich ein Handelsregisterauszug sowie der Gesellschaftsvertrag benötigt.
Kapital
Der Kapitaltransfer nach und aus Deutschland unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen.
Für Beträge über EUR 12.500 oder Wertsachen in entsprechender Höhe besteht eine Meldepflicht bei der Bundesbank, die aber rein statistischen Zwecken dient. Die Bundesbank unterliegt einer strengen Geheimhaltungspflicht bezüglich der übermittelten Daten. Diese werden weder veröffentlicht, noch an andere Stellen übermittelt.
Verpflichtet zu dieser Meldung sind nur Unternehmen mit deutschem Geschäftssitz sowie Privatpersonen mit festem Wohnsitz in Deutschland. Nicht meldepflichtig sind Kapitaltransfers von im Ausland ansässigen Unternehmen auf ein Konto in Deutschland. Dies gilt selbst dann, wenn das ausländische Unternehmen selbst der Kontoinhaber ist.
Erhält also ein Investor mit Wohnsitz im Ausland EUR 12.500 auf sein deutsches Konto oder führt EUR 12.500 von seinem deutschen Konto ab, ist er nicht verpflichtet, diesen Kapitaltransfer der Bundesbank anzuzeigen.
Zahlungen für die Wareneinfuhr oder –ausfuhr müssen ebenfalls nicht gemeldet werden, genauso wenig das Bedienen etwaiger Kredite (wenn die ursprüngliche Laufzeit keine zwölf Monate übersteigt).
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Unternehmen (etwa Banken) oder Privatpersonen sind zu melden, wenn die in der Summe mehr als EUR 5 Mio. (oder entsprechender Gegenwert in einer Fremdwährung) betragen.
Meldeformulare sind bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Diese verfügt auch über ein Online-Formular-Center, auf dem die wichtigsten Formulare zum Download bereit stehen.
Online Formular-Center der Deutschen Bundesbank
Waren und Maschinen
Waren und Maschinen können innerhalb der Europäischen Union zollfrei bewegt werden.
Bei der Einfuhr aus anderen Staaten nach Deutschland fallen Einfuhrabgaben, also Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und unter Umständen besondere Verbrauchssteuern an. Die Höhe des Zolls kann über das TARIC-System (Integrated Tariff of the European Communities) online ermittelt werden.
Wird ein Betrieb vollständig nach Deutschland verlagert, fallen unter bestimmten Voraussetzungen keinerlei Einfuhrabgaben bei Einfuhr sämtlicher gebrauchter Investitionsgüter an.
Bitte lesen Sie mehr zum Thema Zölle und Zollverfahren auf der folgenden Seite:
Wareneinfuhr - LINK folgt
Bei der Verlagerung des Wohnsitzes nach Deutschland ist die Einfuhr von Haushaltsgegenständen ebenfalls von der Erhebung von Einfuhrabgaben befreit. Eine solche Befreiung muss schriftlich beantragt werden.
(Quelle Germany Trade & Invest 2011)
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Informationen über die Messebeteiligungen des hessischen Wirtschaftsministeriums sowie weiterer Ministerien und Institutionen.
Nicht allein die Anziehungskraft der Finanz- und Verkehrsdrehscheibe Frankfurt macht Hessen so attraktiv. In Hessen profitieren Unternehmer vor allem von der unmittelbaren Nähe zu allem, was ihr unternehmerisches Wachstum unterstützt – angefangen bei der Nähe zur neusten Forschung und Technik über die Nähe zu potenziellen Kunden und wertvollen Produkt- oder Servicelieferanten bis zur Nähe zu den osteuropäischen Märkten. Was die Anzahl kreativer Branchen, innovativer Unternehmen und damit wertvoller, potenzieller Kooperationspartner betrifft, könnte eine Region nicht besser positioniert sein.