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Infokorb

 
Mit dem Infokorb können einzelne Artikel gezielt gesammelt werden. Die Daten werden im PDF-Format in den Infokorb gelegt und können anschließend gespeichert und gedruckt werden.

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Unternehmensgründung

Unternehmensgründung in Deutschland ist einfach und unkompliziert. Ausländische Investoren haben uneingeschränkten Zugang zu allen Gesellschaftsformen in Deutschland. Klar geregelte Gründungsschritte ermöglichen eine verlässliche Planung. Transparente Strukturen vereinfachen den Geschäftsalltag.

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Gesellschaftsformen

In Deutschland gibt es unterschiedliche Gesellschaftsformen, die entsprechend dem Unternehmensziel frei wählbar sind. Entscheidende Kriterien sind dabei oft die gewünschte Rolle der Gesellschafter, mögliche Haftungsbeschränkungen oder steuerliche Aspekte. Ausländische Investoren können genau wie deutsche Unternehmer entsprechend dieser Kriterien eine Rechtsform für ihr Unternehmen in Deutschland wählen.

  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Zweigniederlassungen


Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften werden meist von größeren, etablierten Unternehmen gewählt.
Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Das bedeutet, dass nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern die Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Die Gesellschaft kann in ihrem eigenen Namen Verträge abschließen, Eigentum erwerben und ist selbst steuerpflichtig.
Die Haftung einer Kapitalgesellschaft für Verbindlichkeiten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft muss ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital (Stamm- oder Grundkapital) eingebracht werden. Kapitalgesellschaften unterliegen der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht.

Es gibt unterschiedliche Formen der Kapitalgesellschaft:

GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

AG – Aktiengesellschaft

KGaA - Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

Personengesellschaften

Personengesellschaften sind durch die aktive Mitarbeit der Gesellschafter gekennzeichnet. Die finanzielle Beteiligung steht anders als bei den Kapitalgesellschaften nicht im Vordergrund. Die Gesellschafter haften im Allgemeinen mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. 
Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich um eine Personengesellschaft zu gründen. Die Geschäftsführung kann nur von Gesellschaftern ausgeübt werden. Bilanzierungs- und Veröffentlichungspflichten von Personengesellschaften sind weniger umfangreich als die von Kapitalgesellschaften. 
Die verschiedenen Formen der Personengesellschaft unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf Haftungsverhältnisse der Gesellschafter und erforderliche Registrierungsverpflichtungen. 

Die vier wichtigsten Personengesellschaften sind:

GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

oHG - Offene Handelsgesellschaft

KG - Kommanditgesellschaft

GmbH & Co. KG

Eine weitere Form der Personengesellschaft ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Diese ist speziell auf die gemeinsame, partnerschaftliche Ausübung freier Berufe  ausgerichtet, wie z.B. von Architekten, Ärzten oder Rechtsanwälten.

 

Zweigniederlassungen

Anstelle eines eigenständigen Tochterunternehmens können ausländische Investoren eine Zweigniederlassung ihres Unternehmens in Deutschland errichten.
Eine Zweigniederlassung ist eine von der Hauptniederlassung räumlich getrennte Einheit, die als zusätzlicher, dauerhafter Mittelpunkt des Unternehmens geschaffen wird. Vor allem für den Einstieg in den deutschen Markt, zum Aufbau von Kontakten zu Geschäftspartnern und Kunden wird diese Alternative von Unternehmen oft gewählt.
Anders als ein Tochterunternehmen ist eine Zweigniederlassung rechtlich und organisatorisch Teil des Unternehmens der Hauptniederlassung und besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.
Die Zweigniederlassung tätigt ähnliche Geschäfte wie die Hauptniederlassung. Dabei übernimmt die Hauptniederlassung die Haftung für Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung. Mögliche Haftungsbeschränkungen unterliegen den Regeln des Heimatrechts der Hauptniederlassung.

In Deutschland gibt es zwei Formen von Zweigniederlassungen, die sich in erster Linie durch den Grad ihrer Eigenständigkeit von der Hauptniederlassung unterscheiden.

Selbständige Zweigniederlassung

Unselbständige Zweigniederlassung

"Repräsentanz"

 

(Quelle Germany Trade & Invest 2011)

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