In Hessen weiß man, dass das Wohlergehen des Landes und seiner Bürger davon abhängt, wie gut sich seine Wirtschaft entwickelt. Daher öffnet Hessen Tore und Türen für Unternehmer. Sie profitieren von Hessens Bereitschaft, Ja zu sagen: Ja zu gewagten Geschäftsideen, Ja zu mutigen Bauprojekten, Ja zu kreativen Finanzierungsmodellen, Ja zu allem, was zügiges und reibungsloses Unternehmen fördert.
Schritt 1:
Nehmen Sie Kontakt auf
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Team Standortberatung auf.
Wir werden Ihnen die weiteren Schritte erleichtern.
Schritt 2:
Visum für den Geschäftsbesuch in Deutschland
Geschäftsleute aus Staaten außerhalb der Europäischen Union benötigen ein Visum, das sie bei der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat beantragen müssen. Diese stellen das jeweilige Visum im Heimatland des Antragstellers innerhalb weniger Wochen aus. Hierfür benötigen Sie ein Einladungsschreiben und den Nachweis einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung.
Visaerteilung (Antrag in verschiedenen Sprachen)
Schritt 3:
Vorbereitung der Unternehmensgründung
Unternehmensgründung in Deutschland ist einfach und unkompliziert. Ausländische Investoren haben uneingeschränkten Zugang zu allen Gesellschaftsformen. Klar geregelte Gründungsschritte ermöglichen eine verlässliche Planung. Transparente Strukturen vereinfachen den Geschäftsalltag. Tragen Sie bereits vor Einreise in Deutschland alle nötigen Unterlagen für eine Firmengründung zusammen.
Schritt 4:
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns
Wir besprechen Ihr Firmenkonzept und prüfen die notwendigen Dokumente.
Zur Prüfung der rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen werden verschiedene Experten wie Rechtsanwalt, Steuerberater, Bank etc. beteiligt.
Wir vermitteln Ihnen auch die geeignete Unterkunft für die Dauer Ihres Aufenthaltes.
Schritt 5:
Büro- bzw. Immobiliensuche
Um den Betrieb Ihres Unternehmens in Hessen aufzunehmen benötigen Sie Geschäfts- oder auch Produktionsräume. Wir unterstützen Sie bei der Standortwahl und informieren Sie über geeignete Immobilien.
Schritt 6:
Aufenthaltserlaubnis
Nach der Rückkehr in Ihr Heimatland stellen Sie einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Deutschen Botschaft bzw. dem Konsulat Ihres Heimatlandes.
Der Antrag wird auch von den zuständigen Handelskammern bewertet. Deren Stellungnahme beeinflusst entscheidend die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung.
Um das Verfahren zu beschleunigen senden Sie uns bitte zeitgleich Ihre Unterlagen, damit wir den Prozess beschleunigen können.
Hessen bündelt Kräfte für ein transparentes Einreiseverfahren. Sie können nach Vorlage aller Unterlagen bereits nach einem Monat mit der Entscheidung über Ihre Einreise rechnen.
Schritt 7:
Unternehmensgründung in Hessen
Wenn der Visumantrag von der Deutschen Botschaft bewilligt wurde, können Sie nach Deutschland einreisen und die Firmengründung durchführen. In Deutschland gibt es unterschiedliche Gesellschaftsformen, die entsprechend dem Unternehmensziel frei wählbar sind. Entscheidende Kriterien sind dabei oft die gewünschte Rolle der Gesellschafter, mögliche Haftungsbeschränkungen oder steuerliche Aspekte. Ausländische Investoren können genau wie deutsche Unternehmer entsprechend dieser Kriterien eine Rechtsform für ihr Unternehmen in Deutschland wählen.
Schritt 8:
Fördermöglichkeiten
Über Ihre individuellen Fördervoraussetzungen informiert Sie die Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank). Gerne stellen wir den Kontakt her.
Wir stehen Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite – rufen Sie an!